Hygiene beim Abendmahl

von Eckart Schwab

Hygiene beim Abendmahl

Das Problem der Hygiene beim Abendmahl bei Verwendung eines Gemeinschaftskelches wird bereits seit vielen Jahrzehnten, besonders seit den 60er und 70er Jahren diskutiert. Bereits 1976 und 1979 wurde durch Beschlüsse des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche im Rheinland ein fakultativer oder abwechselnder Gebrauch von Einzelkelchen zugelassen. Die Entscheidung über die Form des Abendmahles trifft jeweils das zuständige Presbyterium.

Durch die AIDS-Problematik erhielt die Frage der Hygiene erneute Aktualität. 1985 entschied das Landeskirchenamt, daß die sog. „Intinctio“ (Eintauchen des Brotes in den Abendmahlswein) zwar nach reformatorischem Abendmahlsverständnis nicht üblich ist – die neutestamentlichen Berichte gehen übereinstimmend von einem Nacheinander des Brot- und Weinempfangs aus –, sie kann jedoch aus besonderem Anlaß einer akuten Infektionsgefahr zugelassen werden. Dies wird jedoch in der Regel nur für den einzelnen Erkrankten eine Möglichkeit der Teilnahme am Abendmahl darstellen und nicht als generelle Regelung für alle Kommunikantinnen und Kommunikanten gelten können.

Medizinische Fachgutachten, die damals erstellt wurden, kamen zu dem Ergebnis, daß eine evident erhöhte Infektionsgefahr durch die Benutzung des Gemeinschaftskelchs nicht besteht (Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover).

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