Abendmahl mit Kindern in der Schwedischen Kirche

von Heinrich Fröb

„Jeder, der getauft ist, darf die Abendmahlsgaben empfangen” (Kirchenordnung der Schwedischen Kirche). Grundsätzlich sind alle Getauften zum Abendmahl zugelassen.

Das bedeutet, dass die Kinder – wenn sie getauft sind – am Abendmahl teilnehmen dürfen. Dabei dürfen sie sowohl Brot als auch Wein empfangen.
Die Getauften brauchen keine Vorbedingungen zu erfüllen, um am Abendmahl teilnehmen zu können. Mit der Einführung des jetzt gültigen Kirchenhandbuches von 1986 wurde sowohl die Konfirmandenprüfung als auch die so genannte Admissionsformel abgeschafft, mit welcher den Konfirmierten die Teilnahme am Abendmahl erlaubt wurde. Die Teilnahme der Kinder oder Jugendlichen am Abendmahl setzt die Taufe voraus, aber nicht die Konfirmation.

Nach den Richtlinien für die Konfirmandenarbeit (2008) werden die noch nicht getauften Konfirmanden zur Abendmahlsgemeinschaft zugelassen, d.h. sie kommen mit in den Kreis am Altar, empfangen aber nicht Brot und Wein.

Mit der Taufe erhält der Getaufte die volle sakramentale Gemeinschaft. Damit kann in der Schwedischen Kirche die Teilnahme am Abendmahl nicht als Vorbereitung für die Taufe verstanden werden.